{"id":617,"date":"2020-04-05T17:05:43","date_gmt":"2020-04-05T15:05:43","guid":{"rendered":"https:\/\/heidenzorn.omasiso.de\/stuff\/?p=617"},"modified":"2020-04-05T17:05:43","modified_gmt":"2020-04-05T15:05:43","slug":"aktualisierte-pressemitteilung-der-fachanwaltskanzlei-bahner-vom-3-april-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/heidenzorn.omasiso.de\/stuff\/index.php\/2020\/04\/05\/aktualisierte-pressemitteilung-der-fachanwaltskanzlei-bahner-vom-3-april-2020\/","title":{"rendered":"aktualisierte Pressemitteilung der   Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020"},"content":{"rendered":"\n<p>&#8222;Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. April 2020<br> Beate Bahner, Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Medizinrecht aus Heidelberg, k\u00fcndigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-W\u00fcrttemberg an: Die Ma\u00dfnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausma\u00df eine Vielzahl von Grundrechten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger in Deutschland. Dies gilt f\u00fcr alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesl\u00e4nder. Insbesondere sind diese Ma\u00dfnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile \u00fcberarbeitet wurde. Wochenlange Ausgehbeschr\u00e4nkungen und Kontaktverbote auf Basis der d\u00fcstersten Modellszenarien (ohne Ber\u00fccksichtigung sachlich-kritischer Expertenmeinungen) sowie die vollst\u00e4ndige Schlie\u00dfung von Unternehmen und Gesch\u00e4ften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Gesch\u00e4fte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig.<br> Denn die vorliegenden Zahlen und Statistiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bev\u00f6lkerung harmlos verl\u00e4uft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr f\u00fcr die Allgemeinheit darstellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind demgegen\u00fcber die Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bev\u00f6lkerung): Diese Menschen sind durch geeignete Ma\u00dfnahmen sowohl der Regierung als auch der Risikogruppen selbst zu sch\u00fctzen: Etwa durch Schleusen vor den Altenheimen, durch Aufkl\u00e4rung der \u00dcbertragungswege (nur durch Tr\u00f6pfcheninfektion), durch Hygienema\u00dfnahmen und Abstandsregelungen sowie insbesondere durch eigenverantwortliche Schutzma\u00dfnahmen dieser gef\u00e4hrdeten Menschen selbst in den Wochen der Epidemie. Das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit s\u00e4mtlichem notwendigen Material zu versorgen, was der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist!<br> Beate Bahner erkl\u00e4rt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde:<br> Denn die von der Regierung getroffenen radikalen Ma\u00dfnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote f\u00fcr 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft \u00fcber viele Wochen sind weder durch die Entwicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bisherige Erfahrungswerte gerechtfertigt. Die wirklich notwendigen Ma\u00dfnahmen hingegen sind noch immer nicht umgesetzt, wie die vielf\u00e4ltigen Klagen aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei denjenigen Menschen, die viel Kontakt mit der Risikogruppe haben: Dies sind die Pflegekr\u00e4fte sowie die Familienmitglieder einschlie\u00dflich der Kinder, die ihre alten Angeh\u00f6rigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mitarbeiter der Superm\u00e4rkte, die t\u00e4glich mit hunderten Menschen Kontakt haben.<br> Es braucht ferner Stichproben bei der Bev\u00f6lkerung, um die tats\u00e4chliche (vermutlich um ein vielfaches h\u00f6here) Zahl der Infektionen und damit den tats\u00e4chlichen (vermutlich um ein vielfaches geringeren) Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des t\u00f6dlichen Verlaufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infizierten und damit vergleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie). Es braucht vorallem dringend die Obduktion der an\/mit Corona verstorbenen Menschen, um festzustellen, woran diese meist alten Menschen mit meist vielen Erkrankungen tats\u00e4chlich verstorben sind. Es braucht ferner eine redliche Darstellung der Todeszahlen, weil n\u00e4mlich t\u00e4glich etwa 2500 Menschen sterben, davon t\u00e4glich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen. In Deutschland sterben j\u00e4hrlich 900.000 Menschen! Es braucht somit endlich ein korrektes wissenschaftliches Vorgehen und eine korrekte Information der Menschen!<br> Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen \u2013 bislang vers\u00e4umten &#8211; Ma\u00dfnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenst\u00e4nden der pers\u00f6nlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!<br> Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdr\u00fccklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der B\u00fcrger. Dieses Regierungshandeln zerst\u00f6rt s\u00e4mtliche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-j\u00e4hrigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.<br> Beate Bahner: \u201eIch bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen m\u00fcssen, als Rechtsanw\u00e4ltin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln verteidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown f\u00fcr die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere f\u00fcr die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! \u201c<br> Die Anw\u00e4ltin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!<br> Zur Person:<br> Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechtsanw\u00e4ltin zugelassen und Inhaberin der Fachanwaltskanzlei BAHNER in Heidelberg. Sie war dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.<br> Beate Bahner ist Autorin von f\u00fcnf medizinrechtlichen Fachb\u00fcchern und zahlreichen Aufs\u00e4tzen und Beitr\u00e4gen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema \u201eGesetz zur Bek\u00e4mpfung von Korruption im Gesundheitswesen\u201c.&#8220;<br><br>http:\/\/beatebahner.de\/lib.medien\/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf?fbclid=IwAR19bviJtrsKiqtQKDm25MqPWnRu3NuPn0JBqASlygoDfNZbFaSPmptg2x4<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom 3. 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